Homosexuelle Lebenspartnerschaften sofort und rückwirkend gleichstellen

17.08.2010 | Berlin
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepartnern benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Das ist ein guter Tag für alle Homosexuellen in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht beendet damit einmal mehr eine verfassungswidrige Benachteiligung von Schwulen und Lesben. Nun muss sofort der nächste Schritt erfolgen: Auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der Beamtenversorgung muss unverzüglich ein Ende haben. Hier muss die Bundesregierung nun endlich zu der Gleichstellung kommen, die sie in ihrem Koalitionsvertrag so vollmundig versprochen hat. Und zwar rückwirkend, da die Benachteiligung von Anfang an verfassungswidrig war. Dass hat Karlsruhe dem Bundesgesetzgeber heute noch einmal ins Stammbuch geschrieben.

Die Entscheidung blamiert einmal mehr den Gesetzgeber. Die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer war seit langem bekannt. Anstatt eigeninitiativ zu handeln, fängt sich Schwarz-Gelb jedoch lieber erneut einen blauen Brief aus Karlsruhe ein. Rot-Grün hatte die jetzt vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung bereits 2001 in einem Gesetzentwurf (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz) geplant. Die schwarz-gelbe Bundesratsmehrheit hatte diesen aber in der Länderkammer verhindert. Dies war damals verfassungswidrig und ist es heute immer noch. Diese Quittung haben CDU, CSU und FDP nun erhalten.

Nur am Rande: Der Vorschlag zur Änderung des Erbschaftssteuerrechtes im aktuellen Jahressteuergesetzentwurf der Koalition ist mit der Entscheidung Makulatur, da hier die von Karlsruhe geforderte Rückwirkung fehlt. Eine Blamage für die liberale Justizministerin, die so stolz auf diese halbherzige Korrektur war.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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