Minarett-Verbot verstößt gegen Menschenrechtskonventionen

30.11.2009 | Berlin
Zu dem Ergebnis der Volksabstimmung zum Minarettbauverbot in der Schweiz erklärt Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Kirchenpolitik und interreligiösen Dialog:

Das Verbot von Minarettbauten verstößt gegen die in der europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit und fügt dem Ansehen der Schweiz schweren Schaden zu. Zugleich signalisiert es allen europäischen Muslimen, dass mitten in Europa nur Christen ihren Glauben im öffentlichen Raum praktizieren dürfen. Muslime haben sich im Verborgenen zu halten, so das Signal aus der Schweiz.

In Deutschland wäre ein solches Verbot undenkbar. Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit umfasst nicht nur die private Ausübung der Religion, sondern schützt auch die Religionsgemeinschaft als ganzes und lässt ein Verbot der Sichtbarkeit religiöser Versammlungsräume nicht zu.

Dass sich in Deutschland viele Moscheen in Hinterhöfen, Industrie- und Gewerbegebieten befinden, wird von vielen Muslimen zurecht als unwürdig empfunden.

Zugleich ist nicht zu leugnen, dass es vor Moscheebauten - ob mit oder ohne Minarett - immer wieder Bedenken in der nichtmuslimischen Bevölkerung gibt, die ernst genommen werden müssen und über die offen diskutiert werden sollte.

Das Recht islamischer Gemeinden, auch in repräsentativen Bauten ihren Glauben praktizieren zu dürfen, darf hierbei aber nicht zur Disposition stehen.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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