Versicherungsschutz für Ehrenamtliche: Trotz Verbesserungen Haftpflichtrisiko bleibt ab 2005
Sicher ist es richtig, wenn die Politik an dieser Stelle von einem "Meilenstein auf dem Weg zur Bürgergesellschaft" spricht. Aber es bleiben Lücken. Darauf weisen die Versicherer im Raum der Kirchen hin:
Auch in Zukunft haften ehrenamtlich Tätige grundsätzlich für Schäden, die sie selbst verursacht haben. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung ist der Bereich des Ehrenamtes bei vielen Versicherungsunternehmen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Träger der ehrenamtlichen Arbeit, also Kirchen, Vereine, Verbände, müssen das Risiko eigenständig absichern. Diese Vorsorgemaßnahme hat jedoch nicht jede Initiative im Blick.
Hier setzt die Privathaftpflichtversicherung der BRUDERHILFE Sachversicherung an: Die Ausübung eines Ehrenamtes für Kirche und Freie Wohlfahrtspflege ist mitversichert. Dazu gehören bei der BRUDERHILFE - im Gegensatz zu anderen Versicherern - auch verantwortliche Betätigungen, zum Beispiel als Vorsitzender eines kirchlichen Vereins, Kirchenvorsteher und Helfer bei Advents- und Weihnachtsfeiern, oder ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen im Rahmen diakonischer und caritativer Dienste für die Gemeinde. Sie ergänzt die Leistungen der ggf. vorhandenen Betriebshaftpflicht der Einrichtung oder springt bei Regressforderungen der Einrichtung an den Helfer ein.
Die Ansprechpartner der Versicherer im Raum der Kirchen, BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE, sind in allen Regionen präsent und beraten zu diesen und natürlich auch zu allen anderen Versicherungsfragen gerne. Interessierte können ihren persönlichen Ansprechpartner in der Nähe über die Servicenummer 01802 / 788100 oder unter www.bruderhilfe.de erfahren.
Quelle: Pressemeldung BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der Kirchen
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