Winn: Kirchliche Krankenhausträger dürfen ihre Sonderstellung nicht missbrauchen
"Der den Kirchen in Artikel 140 GG zugebilligte sogenannte "Dritte Weg", der ihnen erlaubt, vorbei an Tarifverträgen Arbeitsrechtsregelungen mit Vertretern der Mitarbeiter zu treffen, war von den Vätern des Grundgesetzes wohl kaum als Instrument zur Aushebelung fairer Arbeitsbedingungen gedacht", sagte Winn. Offensichtlich könnten allerdings die Kirchen genau dieser Versuchung nicht widerstehen. "Nicht zuletzt angesichts des moralischen Anspruchs der Kirchen kann es nicht in ihrem Interesse liegen, dass in den von ihnen geführten Kliniken nachweislich überdurchschnittlich schlechte Arbeitsbedingungen herrschen und die Mitarbeiter gleichzeitig deutlich unterdurchschnittlich bezahlt werden", sagte Winn. Das den Kirchen garantierte Selbstbestimmungsrecht basiere auf einem System der Partnerschaftlichkeit, des Dialoges und der Kooperation. Von diesem Leitbild sei das Grundgesetz ausgegangen, als es ausdrücklich den "Dritten Weg" zugelassen habe. "Die Praxis der Kirchen steht dazu im krassen Gegensatz". Winn forderte die kirchlichen Krankenhausträger eindringlich auf, sich bei der Bezahlung ihrer Ärzte an den entsprechenden Ärzte-Tarifverträgen zu orientieren und somit den Weg in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Ärzteschaft nicht weiter zu beschreiten. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, appellierte der Hartmannbund-Vorsitzende an die in seinem Verband organisierten angestellten Ärzte, sich an der vom Marburger Bund initiierten, für Anfang Dezember geplanten Demonstration in Bad Honnef zu beteiligen.
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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